Hinweise zur Aufgabe der Anrechnung Wirtschaftsrecht (WP-Examen)

Bereits vor einiger Zeit hatten wir darauf hingewiesen, dass für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2017/18 letztmalig die Möglichkeit vorgesehen ist, das Zertifikat in dem Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht zu erhalten. Studierende mit Studienbeginn zum WS 2017/18, die sich für die Anrechnungsmöglichkeit interessieren, müssen daher von Beginn an das Programm planmäßig absolvieren.

Konkret bedeutet dies, dass folgende Lehrveranstaltungen in folgenden Semestern letztmalig angeboten werden:

  • Personenunternehmen und GmbH: WS 2017/18
  • Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht: SS 2018
  • Verbundene Unternehmen und Umwandlung: SS 2018
  • Wirtschaftsrelevantes Zivilrecht I: SS 2018
  • Wirtschaftsrelevantes Zivilrecht II: WS 2018/19
  • Hauptseminar Wirtschaftsrecht: WS 2018/19
  • Mündliche Zertifikatsabschlussprüfung: SS 2019

Ob das Ablegen der (dann allenfalls nur noch als Wiederholerprüfung ohne Lehrveranstaltung angebotenen) Prüfung in den vorstehend genannten Fächern nach dem entsprechenden, vorstehend genannten Semester noch als Leistung im Rahmen des WP-Examens angerechnet werden kann, ist nicht sichergestellt und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs, da hierüber die Wirtschaftsprüferkammer entscheidet. Wir weisen daher explizit darauf hin, dass ein Ablegen der Prüfungen nach den betreffenden, vorstehend spezifizierten Semestern „auf eigene Gefahr“ erfolgt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Anrechnung des Zertifkats in Wirtschaftsrecht finden Sie unter https://www.fact.rw.fau.de/master-fact/studienangebot-bereiche-f-a-c-t/13b-wpo-anrechnungsmoeglichkeit-wp-examen/ sowie auf diesen Folien.