Neue Publikation: Jochen Hoffmann/Simon Horn – Grenzüberschreitende Gruppenklagen französischen Rechts bei Kartellrechtsverstößen, WuW 2018, S. 562 ff

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Kartellschadensersatzansprüche von Verbrauchern können in Frankreich durch eine spezielle Gruppenklage verfolgt werden. Im Rahmen der Zuständigkeitsregeln der Brüssel Ia-VO können bei grenzüberschreitenden Kartellverstößen auch deutsche Unternehmen von derartigen Klagen betroffen werden. Darüber hinaus ermöglichen sie in bestimmten Fällen auch die Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Verbraucher.