Just published: Bartlitz, Schadensersatz wegen Verletzung der Bonitätsprüfungspflicht, ZIP 2020, S. 1337 ff.

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.

In Heft 28/2020 der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) ist ein von Herrn Dr. Bartlitz verfasster Aufsatz unter dem Titel: „Schadensersatz wegen Verletzung der Bonitätsprüfungspflicht“ erschienen.

Anhand einer ausführlichen Exegese des § 505d BGB zeigt die Untersuchung von Herrn Dr. Bartlitz, dass bei einer Verletzung der Bonitätsprüfungspflicht durch den Darlehensgeber neben den Rechtsfolgen des § 505d BGB auch ein vorvertraglicher Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 BGB in Betracht kommt, und setzt sich eingehend mit dem Umfang sowie der prozessualen Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs auseinander. Bislang ging man im wissenschaftlichen Schrifttum nahezu einheitlich davon aus, dass die Sanktionsnorm des § 505d BGB als abschließend zu begreifen ist und Sperrwirkung gegenüber den Rechtsfolgen des allgemeinen Zivilrechts entfaltet.

Das Abstract und den Volltext des Aufsatzes finden Sie unter diesem Link.