Just published: Hoffmann, Konkretisierung und Gefahrübergang beim Verbraucher-Versendungskauf, NJW 2026, 1097ff.

Geht eine Warensendung auf dem Versandweg verloren, kommt es beim Verbrauchsgüterkauf zwar wegen § 475 II BGB nicht zum Übergang der Preisgefahr, wohl aber zur Konkretisierung nach § 243 II BGB, so dass der Verbraucher die Leistungsgefahr trägt. Dieser Beitrag zeigt, dass Art. 20 der Verbraucherrechte-RL einen umfassenden Risikoübergang erst bei Übergabe der Ware an den Verbraucher verlangt, was die Leistungsgefahr richtigerweise einschließt. Es bedarf daher einer richtlinienkonformen Auslegung des § 243 II BGB.