Just published: Hoffmann/Bartlitz, Die Widerruflichkeit der Verbraucherbürgschaft – a never ending story, JZ 2026, 537- 545

Die Frage, ob bei einer Verbraucherbürgschaft, die in einer Außergeschäftsraumsituation abgegeben worden ist, ein Widerrufsrecht besteht, ist seit nunmehr 30 Jahren umstritten. Der BGH hatte im Jahr 2020 in einem Grundsatzurteil das Widerrufsrecht abgelehnt – nur neun Monate vor der erneuten Änderung des für diese Frage entscheidenden § 312 BGB. Der Beitrag zeigt, dass die Abgabe einer Bürgschaftserklärung notwendigerweise mit der Bereitstellung personenbezogener Daten verbunden ist. Dies eröffnet aufgrund des überobligatorisch weit gefassten Tatbestands des neuen § 312 Abs. 1a BGB den Anwendungsbereich des Verbrauchervertragsrechts und begründet damit das Widerrufsrecht nach § 312g BGB.