Kommentierungshinweise zu den E-Klausuren

Sie dürfen für die E-Klausuren zulässig kommentierte Gesetzestexte als Hilfsmittel verwenden.

Zulässig als Kommentierungen sind:
1. Paragraphenverweise,
2. farbige Markierungen,
3. Post-Its, die das Auffinden einschlägiger Normen erleichtern sollen; auf den Post-Its darf die Überschrift (bzw. Teile der Überschrift) einzelner Paragrafen wörtlich wiedergegeben werden.

Unzulässig sind alle sonstigen wörtlichen Anmerkungen.

Da die in den E-Klausuren gestellten Fälle auf der aktuellen Rechtslage beruhen, empfiehlt sich die Verwendung eines aktuellen Gesetzestexts (Stand 2018). Die Verwendung eines älteren Gesetzestexts ist nicht verboten, geschieht aber auf eigene Gefahr.