AllgemeinJust published: Hoffmann, Selbstbestimmungsgesetz, dritte Option und positive Diskriminierung, JZ 2025, 109 ff.
Positive Diskriminierungen sind Ungleichbehandlungen, die dem Ausgleich bestehender Nachteile dienen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zulässig sind. Praktische Bedeutung haben sie vor allem in Bezug auf die Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Diese Maßnahmen sind regelmäßig anhand eines binären Geschlechtsverständnisses formuliert und berücksichtigen weder die Nachteile nicht-binärer Personen, noch tragen […]Positive Diskriminierungen sind Ungleichbehandlungen, die dem Ausgleich bestehender Nachteile dienen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zulässig sind. Praktische Bedeutung haben sie vor allem in Bezug auf die Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Diese Maßnahmen sind regelmäßig anhand eines binären Geschlechtsverständnisses formuliert und berücksichtigen weder die Nachteile nicht-binärer Personen, noch tragen […]
Mehr lesen über Just published: Hoffmann, Selbstbestimmungsgesetz, dritte Option und positive Diskriminierung, JZ 2025, 109 ff.