Just published: Hoffmann, Die pflichtwidrige Gleichbehandlung ist keine Ungleichbehandlung!, ZIP 2025, 1507ff.
In Heft 25-26 der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) ist ein von Herrn Hoffmann verfasster Aufsatz unter dem Titel: „Die pflichtwidrige Gleichbehandlung ist keine Ungleichbehandlung!“ erschienen.
In dem Aufsatz geht es um eine viel beachtete Entscheidung vom 15.7.2024, in der das LG Berlin II einem Mieter eine Entschädigung nach § 21 AGG zugesprochen hat, weil der Vermieter eine nach § 554 BGB geschuldete Genehmigung des Einbaus einer Rollstuhlrampe verweigert hat und daher erst nach gerichtlicher Durchsetzung der Umbau erfolgen konnte. Hierdurch konnte das Gericht einen Ausgleich für immaterielle Schäden zusprechen, der im BGB nicht vorgesehen ist. Der Entscheidung ist zu widersprechen, da eine pflichtwidrige Gleichbehandlung keine Ungleichbehandlung darstellt und auch keine Regelungslücke besteht.