Just published: Hoffmann, Amateursport und Kartellrecht in: Recht, Sport, Technik und Wirtschaft in mehrdimensionalen Perspektiven, Liber amoricum für Klaus Vieweg zum 70. Geburtstag

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In der Festschrift für Klaus Vieweg zu seinem 70. Geburtstag mit dem Titel „Recht, Sport, Technik und Wirtschaft in mehrdimensionalen Perspektiven“ ist ein von Herrn Professor Dr. Hoffmann verfasster Beitrag unter dem Titel: „Amateursport und Kartellrecht“ erschienen.

Der Beitrag befasst sich mit der bislang kaum diskutierten Frage der Anwendung des Kartellrechts auf den Amateursport.

Der Beitrag zeigt auf, dass auch der Amateursport nicht immun gegen die Anwendung des Kartellrechts ist. Zwar fehlt eine wirtschaftliche Tätigkeit seitens der Sportler, da diese bei Ausübung nicht aus wirtschaftlichen Interessen, sondern im Rahmen der Freizeitgestaltung tätig werden. Die den Amateursport tragenden Organisationsformen, insbesondere Vereine und Verbände, sind dagegen häufig wirtschaftlich tätig. Vor allem die Vereine erbringen für die Sportler kostenpflichtige Leistungen, die nur regelmäßig durch den Mitgliederbeitrag als Vereinsmitglied finanziert werden. Am wirtschaftlichen Charakter der Leistungserbringung ändert sich durch eine derart mitgliedschaftliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung grundsätzlich nichts. Ähnliches gilt für die Verbände, soweit sie Organisationsleistungen für den Wettkampfbetrieb erbringen und von den Amateursportlern entweder indirekt durch Beiträge der Mitgliedervereine oder direkt durch Startgebühren finanziert werden. Insoweit können Vereine und Verbände daher auch im Rahmen des Amateursports als Unternehmen anzusehen sein und somit dem Kartellrecht unterliegen.