Just published: Hoffmann, Zugang zu geschlechtsspezifischen Einrichtungen und personenstandsrechtlicher Geschlechtseintrag, NJW 2025, 2057 ff.
Im vergangenen Jahr hat ein Fall Aufmerksamkeit erregt, der auf den ersten Blick eher im Kontext der politischen Diskussion um das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Relevanz hat, bei näherer Betrachtung aber eine Reihe von Grundsatzfragen bezüglich des Diskriminierungsschutzes im Zivilrechtsverkehr aufwirft. Dabei geht es um die Verweigerung der Aufnahme in ein Frauenfitnessstudio bei Auseinanderfallen von rechtlichem und biologischem Geschlecht. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung sah dies als Verstoß gegen § 19 AGG an, was in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden ist. Die Fallkonstellation wirft Fragen in Bezug auf den Anwendungsbereich und den Einfluss des SBGG auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Durchführung der Rechtfertigungsprüfung auf.