Just published: Hoffmann/Bierlein, „One-size-fits-all“-AGB in Verbraucherverträgen, JZ 2022, 745 ff.

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.

Ein Urteil des OLG Köln zu den AGB von PayPal hat der Frage des zumutbaren Umfangs von AGB in Verbraucherverträgen zu neuer Aufmerksamkeit verholfen. Zu unterscheiden sind dabei die beiden Aspekte der reinen Länge der AGB und ihrer inhaltlichen Reichweite. Letzteres bezieht sich auf die immer häufiger anzutreffenden Klauselwerke, die einheitlich für eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen gestaltet werden und nicht auf die für den konkreten Vertrag erforderlichen Regelungen begrenzt sind. Bei derartigen „One-size-fits-all“-AGB wird der Verbraucher mit einer Vielzahl von Vorschriften konfrontiert, aus denen er selbst die relevanten zu bestimmen hat. Richtigerweise können derartige AGB gegenüber Verbrauchern nur dann wirksam einbezogen werden, wenn ihre Gestaltung den Identifikationsaufwand bezüglich der relevanten Klauseln minimiert.